DIEONLINEFABRIK – Agentur für Online Marketing

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DIEONLINEFABRIK Agentur für Onlinemarketing GmbH


INHALT


  1. Geltungsbereich
  2. Mediaberatung, -planung und -abwicklung
  3. Verkauf der Werbeplätze
  4. Honorar
  5. Kaufpreis der Werbeplätze
  6. Stornierung bereits gebuchter Werbeplätze
  7. Haftung
  8. Geheimhaltung
  9. Datenschutz
  10. Zusammenarbeit mit Dritten
  11. Nebenpflichten
  12. Laufzeit; Kündigung
  13. Schlussbestimmungen

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“) der DIEONLINEFABRIK Agentur für Online Marketing GmbH („DIEONLINEFABRIK“), gelten für alle Verträge zwischen DIEONLINEFABRIK und ihren Kunden über die Mediaplanung, Mediaberatung und die Umsetzung und Abwicklung der abgestimmten Mediapläne.

1.2 DIEONLINEFABRIK erbringt Leistungen gegenüber dem Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und ggf. der jeweiligen ergänzenden schriftlichen Einzelaufträge. Abweichende Bedingungen des Kunden und insbesondere dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht, es sei denn, diese sind von den Parteien einvernehmlich schriftlich festgelegt worden.

1.3 Der Kunde wird im Bereich der Mediaplanung, -beratung und -abwicklung möglichst exklusiv mit DIEONLINEFABRIK oder einem ihr verbundenen Unternehmen zusammenarbeiten und erhält auch die Möglichkeit, die für die abgestimmte Werbestrategie erforderlichen Medienplätze bei der DIEONLINEFABRIK oder einem ihr verbundenen Unternehmen einzukaufen.

2. Mediaberatung, -planung und -abwicklung

2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der individuellen Einzelbeauftragung. Wesentlicher Bestandteil und Basis der Arbeit von DIEONLINEFABRIK bildet das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird das entsprechende von DIEONLINEFABRIK erstellte und dem Kunden übermittelte Protokoll zur verbindlichen Arbeitsunterlage, es sei denn der Kunde widerspricht diesem binnen 3 Werktagen.

2.2 DIEONLINEFABRIK berät den Kunden im Rahmen der Briefings, erstellt eine mediagerechte Beschreibung der Zielgruppe nach der vom Kunden vorgegebenen Marketingstrategie und erarbeitet einen Mediaplan inkl. der Ermittlung und Darstellung der durch den Plan erzielten Medialeistung in der Zielgruppe und empfiehlt Werbemittelplatzierungen in den Medien (im Folgenden „Mediaempfehlung“ genannt).

2.3 Im Rahmen der Mediaabwicklung erstellt DIEONLINEFABRIK Kosten- und Terminpläne für die vom Kunden nach dem Mediaplan benötigten Werbeplätze und stellt die in den Tarifen der Medien enthaltenen und von der Kreativagentur benötigten Angaben für die Herstellung der Werbemittel (inklusive Versandtermine und Adressen) sowie Übermittlung dieser Informationen. Nicht zum Aufgabenbereich der DIEONLINEFABRIK gehören die Erstellung und der Versand der erforderlichen Werbemittel.

Im Weiteren führt DIEONLINEFABRIK ein Kampagnenreporting durch und übernimmt ggf. die Abwicklung von quantitativen und/oder qualitativen Beanstandungen bei den Medien in Absprache mit dem Kunden bzw. dessen verantwortlicher Kreativagentur.

3. Verkauf der Werbeplätze

3.1 DIEONLINEFABRIK bezieht Mediaflächen (im Folgenden „Werbeplätze“ genannt) für das jeweilige Medium in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und verkauft die für die Durchführung der mit dem Kunden abgestimmten Mediastrategie benötigten Werbeplätze in den ausgewählten Medien gem. Ziffer 3.2 an den Kunden. Die entsprechenden Einzelkaufverträge über die Werbeplätze kommen durch den mit dem Kunden abgestimmten Mediaplan zustande, der von
DIEONLINEFABRIK und dem Kunden schriftlich oder per E-Mail freizugeben ist. Mit der Gegenzeichnung durch den Kunden wird ein Einzelauftrag zwischen dem Kunden und DIEONLINEFABRIK über die für die Umsetzung des vereinbarten Mediaplans erforderlichen Werbeplätze in den Medien geschlossen. Der Mediaplan enthält zu diesem Zweck alle erforderlichen Angaben, insbesondere Konditionen über den Mediaplatz und den Preis. Die jeweiligen Einzelaufträge sind für die Parteien bindend und abschließend. Die Platzierung der Werbeplätze richtet sich nach dem vereinbarten Mediaplan bzw. etwaigen Einzelabsprachen. In diesem Rahmen kann DIEONLINEFABRIK dem Kunden auch so genannte Agentursonderkontingente, d.h. Werbeplätze, die DIEONLINEFABRIK oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen unabhängig von Kundenbeziehungen erwirbt, zum Kauf anbieten. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Werbeplätze sowie etwaiger Anforderungen der Medien gelten soweit hier nichts Anderweitiges geregelt ist, die allge-meinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Mediums oder dessen Vermarktungsgesellschaft. DIEONLINEFABRIK wird auf Verlangen des Kunden dem Kunden eine Kopie der einschlägigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Mediums oder dessen Vermarktungsgesellschaft zur Verfügung stellen.

3.2 Sofern in dem jeweiligen Einzelauftrag nichts Anderweitiges geregelt ist, wird DIEONLINEFABRIK von den Medien eingeräumte, in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kunden und dessen Buchungen stehenden kundenbezogene Rabatte, Rückvergütungen oder Naturalleistungen dem Kunden gegenüber offenlegen und an den Kunden weitergeben, sofern dieser die hieran von den jeweiligen Medien gestellten Bedingungen erfüllt.

3.3 Der Kunde ist darüber informiert, dass DIEONLINEFABRIK und die mit ihr verbundenen Unternehmen auch eigenständige unternehmerische Leistungen für Dritte (z.B. Agenturen, Medienunternehmen, werbungstreibende Unternehmen) entwickeln, erbringen und sich vergüten lassen. Dazu zählen alle Tätigkeiten im Mediabereich im weitesten Sinne, insbesondere solche, die sich aufgrund der dynamischen Fortentwicklung des Marktes erst in Zukunft ergeben. Die unternehmerische Freiheit der Agentur und ihrer verbundenen Unternehmen sowie der als Erfüllungsgehilfen tätigen Drittunternehmen, solche von den Leistungen für den Kunden unabhängige Aktivitäten zu verfolgen, wird durch den Vertrag mit dem Kunden, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einen Einzelauftrag nicht eingeschränkt. Soweit diese Aktivitäten zu gesonderten Vergütungen oder geldwerten Vorteilen der Agentur führen, werden diese von der unter Ziff. 3.2 vorgesehenen Weiterleitungspflicht nicht erfasst.

3.4 Nach Abschluss einer Kampagne bzw. am Ende eines Kalenderjahres erstellt DIEONLINEFABRIK eine Jahresendabrechnung und/oder einen Finanzstatus entsprechend den geschuldeten Leistungen mit allen für den Kunden relevanten Details. Der Kunde bestätigt innerhalb von drei Wochen nach Übermittlung/Präsentation der Jahresendabrechnung und/oder des Finanzstatus die Erfüllung des Vertrages, d.h. die ordnungsgemäße Lieferung bzw. den Erhalt aller geschuldeten Leistungen, der zwischen den Parteien jeweils vereinbarten Einzelkaufverträge. Soweit eine solche Bestätigung nicht erfolgt und der Kunde nicht innerhalb einer 3-Wochen-Frist schriftlich widerspricht oder die ordnungsgemäße Vertragserfüllung rügt, gilt der Vertrag als erfüllt und die Leistung als rügelos angenommen.
3.5 Sofern der Kunde über DIEONLINEFABRIK die Leistungen und Produkte technischer Dienstleister nutzen möchte, gelten für diese jeweils dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Honorar

4.1 Mit dem in dem Einzelauftrag vereinbarten Honorar sind alle Leistungen des jeweiligen Mediavertrages für die Laufzeit des Einzelauftrages mit einer umfassenden Planung je Kampagne/Produkt und einer Änderungsplanung je Kampagne/Produkt abgegolten. DIEONLINEFABRIK ist bei weiteren vom Kunden geforderten Änderungsplanungen je Kampagne/Produkt berechtigt, einen Kostenaufschlag über den zu erwartenden zusätzlichen Zeitaufwand zu erstellen und den Mehraufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen. Eine Änderungsplanung ist definiert als eine Änderung der Werbe-/Marketingziele, der Zielgruppen, der Werbemittelformate, Änderungen im Budget, Kampagnenverschiebungen etc. im Vergleich zu einer schon durchgeführten Planungsaufgabe. Nicht darunter fallen Optimierungen während einer Kampagne nach den strategischen Zielsetzungen und Benchmarks des Briefings.

4.2 Nicht enthalten und somit vom Kunden gegenüber DIEONLINEFABRIK gesondert zu erstatten sind

  • Kosten, wie sie für eine notwendige Heranziehung von Instituten oder Informationsunterlagen erforderlich werden, deren Beschaffung am Markt nicht unentgeltlich möglich ist. Diese Kosten, die der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Kunden bedürfen, werden dem Kunden zum entstandenen und nachweisbaren Selbstkostenpreis weiterberechnet.
  • Kosten für Reisen von Agenturmitarbeitern im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden
  • Ein Aufwandsersatz für vom Kunden verlangten Leistungen Dritter, die nicht im jeweiligen Einzelauftrag enthalten sind
    Beauftragt der Kunde DIEONLINEFABRIK mit der Erstellung spezieller, zusätzlicher Unterlagen (Sonderanalysen, Statistiken etc.) für einen von ihm berufenen und beauftragten Auditor, so behält sich DIEONLINEFABRIK eine gesonderte Aufwandsberechnung nach entstandenem Aufwand an den Kunden vor.

4.3 Erbringt DIEONLINEFABRIK Leistungen, die sich auf einen Zeitraum nach Ablauf des jeweiligen Einzelauftrages beziehen, erhält DIEONLINEFABRIK dafür eine gesondert zu vereinbarende Vergütung. Wird keine gesonderte Vergütung vereinbart, erfolgt die Vergütung nach den jeweils anwendbaren Regelungen in diesem Vertrag. Dasselbe gilt für Leistungen, die DIEONLINEFABRIK nach Ablauf des Einzelauftrages für den Kunden auf dessen Wunsch erbringt.

5. Kaufpreis der Werbeplätze

5.1 DIEONLINEFABRIK erstellt die Rechnung über den Kaufpreis der Werbeplätze auf Grundlage des für den jeweiligen Zeitraum geltenden, mit dem Kunden gem. Ziffer 3.2 vereinbarten Einzelauftrages im Laufe des Vormonats für den Folgemonat. Der Kunde wird gestellte Rechnungen jeweils zum 5. des laufenden Monats ausgleichen. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist jeweils der Zahlungseingang bei der DIEONLINEFABRIK. Der Kunde wird alle notwendigen technischen Informationen (z.B. Bestellnummer) bei Beauftragung bereitstellen, die zur rechtzeitigen Rechnungsstellung bei der DIEONLINEFABRIK sowie zur Verarbeitung beim Kunden notwendig sind.

5.2 Bei kurzfristigen Werbemaßnahmen stimmen der Kunde und DIEONLINEFABRIK ab, wann die hierfür zu zahlende Vergütung zu entrichten ist.

5.3 Bei Einhaltung der vorgenannten Zahlungstermine gewährt DIEONLINEFABRIK dem Kunden bis 2% Skonto. Voraussetzung ist eine entsprechende Gewährung der Skonti durch die gebuchten Medien.

5.4 Hält der Kunde die in Ziffer 5.1 und 5.2 genannten Zahlungstermine oder die rechtzeitige Bereitstellung der technischen Informationen zur Rechnungsstellung nicht ein, ist DIEONLINEFABRIK zur Gewährung von Skonti nicht verpflichtet. DIEONLINEFABRIK kann die Zahlungen des Kunden mit anderen fälligen Forderungen gegenüber dem Kunden in folgender Reihenfolge verrechnen, wobei es der DIEONLINEFABRIK freisteht, diese Reihenfolge zu ändern:
a) Erhaltene Anzahlungen mit laufenden Forderungen
b) Erhaltene Anzahlungen für stornierte Termine mit laufender Forderung
c) Ausstehende Gutschriften mit möglichen Rabattnachbelastungen
Ob DIEONLINEFABRIK in dieser oder in der gesetzlichen Reihenfolge verrechnet hat, wird dem Kunden im Einzelfall nachträglich mitgeteilt.

5.5 Alle Rechnungsbeträge verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer.

5.6 Bei Zahlungsverzug ist DIEONLINEFABRIK berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.

5.7 Sofern der Kunde in Verzug gerät, ist DIEONLINEFABRIK ferner berechtigt, bereits erfolgte oder beabsichtigte Buchungen zu stornieren bzw. aussetzen, bis die entsprechende Zahlung erfolgt ist. Darüber hinaus steht DIEONLINEFABRIK im Verzugsfall das Recht zu, den betroffenen Einzelauftrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus anderen wichtigen Gründen bleibt hiervon unberührt. Einer Kündigung hat jedoch die Setzung einer Nachfrist für die beanstandete Zahlung von mindestens einer Kalenderwoche vorauszugehen unter ausdrücklichem Hinweis, dass bei Nichtzahlung widrigenfalls fristlos gekündigt wird. DIEONLINEFABRIK kann in diesem Fall vom Kunden Ersatz des vollen nachweislich entstandenen Schadens verlangen.

5.8 Es ist möglich, dass DIEONLINEFABRIK in Bezug auf das Entgelt für im Rahmen des jeweiligen Einzelauftrages gebuchte Werbeplätze eine Kreditversicherung abschließt. Sofern diese Kreditversicherung versagt, seitens der Kreditversicherung gekündigt oder nur eine nicht ausreichende Deckung gewährt wird und der Kunde auf Anfrage von DIEONLINEFABRIK nicht bereit ist, vergleichbare Sicherheiten für die Forderungen zu gewährleisten, ist DIEONLINEFABRIK (unabhängig von den unter Ziffern 5.1 bis 5.3 vereinbarten Terminen) berechtigt, Zahlung des Entgelts im Voraus, d.h. vor Schaltung der Werbeplätze, zu verlangen. Sofern die entsprechend angeforderte Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, steht der DIEONLINEFABRIK das Recht zu, bereits gem. Ziffer 3.1 gebuchte Werbeplätze gegenüber den Medien zu stornieren und/oder den betreffenden Einzelauftrag nach Ziff. 12.2 zu kündigen.

6. Stornierung bereits gebuchter Werbeplätze

6.1 Der Kunde kann von der Buchung einzelner im Rahmen eines Einzelauftrages gebuchter Werbeplätze grundsätzlich schriftlich zurücktreten. Ausgenommen hiervon sind bereits fest gebuchte Werbeplätze bzw. Werbeflights, bei denen die Möglichkeit eines Rücktritts gegenüber dem jeweiligen Vermarkter oder Medium nicht besteht.

6.2 In Bezug auf Werbeplätze bei im Inland ansässigen Medien ist DIEONLINEFABRIK zur Rückzahlung des für den jeweiligen Werbeplatz gezahlten Entgelts nur dann verpflichtet, wenn der Rücktritt von der Buchung drei Werktage vor Ablauf der von den jeweiligen Medien (z.B. in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen) genannten Fristen gegenüber DIEONLINEFABRIK erklärt wird. Der Rücktritt in Bezug auf Werbeplätze bei Medien außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland muss eine Woche vor Ablauf der von den jeweiligen Medien genannten Fristen durch den Kunden gegenüber DIEONLINEFABRIK erklärt werden.

6.3 Hält der Kunde die vorgenannten Erklärungsfristen für den Rücktritt gegenüber DIEONLINEFABRIK nicht ein, ist DIEONLINEFABRIK zur Rückzahlung des jeweiligen Entgelts nur insoweit verpflichtet, als DIEONLINEFABRIK eine Erstattung von den Medien tatsächlich z.B. aufgrund von Kulanz erhält.

6.4 Maßgeblich für alle Fristen ist der Zugang der jeweiligen Mitteilung bei DIEONLINEFABRIK.

7. Haftung

7.1 DIEONLINEFABRIK wird die Pflichten aus diesem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes wahrnehmen und haftet gemäß diesem Sorgfaltsstandard für die vertragsgemäße einwandfreie Durchführung der vereinbarten Leistungen.

7.2 DIEONLINEFABRIK haftet für Schäden, die bei der Ausführung der im Rahmen dieses Vertrages übernommenen Verpflichtungen entstehen nur, soweit sie nachweislich von DIEONLINEFABRIK bzw. von den von ihr beauftragten Dritten zu vertreten sind. DIEONLINEFABRIK haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von DIEONLINEFABRIK der Höhe nach begrenzt auf das jeweilige nach Abs. 4.1 kalkulierte Honorar. Eine weitergehende Haftung von DIEONLINEFABRIK besteht nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.

7.3 DIEONLINEFABRIK ist verpflichtet, den Kunden nach bestem Können vor Schäden und Risiken zu bewahren, die dem Kunden durch schlechte, verzögerte oder Nichterfüllung der Verpflichtungen von Dritten, insbesondere der Medien, entstehen können.

7.4 Die Werbematerialien des Kunden dürfen nicht gegen geltendes Recht, insbesondere wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche oder markenrechtliche Vorschriften und gegen die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Eine Prüfpflicht des Auftragnehmers besteht diesbezüglich nicht. DIEONLINEFABRIK haftet daher nicht für Inhalte und die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung. Insoweit stellt der Kunde DIEONLINEFABRIK von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

7.5 Der Kunde stellt DIEONLINEFABRIK ebenfalls auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, sofern DIEONLINEFABRIK auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl DIEONLINEFABRIK dem Kunden bestehende Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.

8. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, Kenntnisse, die sie vertraulich vom jeweils anderen erhalten haben, keinem Dritten zugänglich zu machen und insbesondere über sämtliche Unternehmensdaten und -pläne des jeweils Anderen Stillschweigen zu wahren. Dies gilt insbesondere auch für Honorar- und Konditionenvereinbarungen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.

9. Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die Vorschriften über den Datenschutz zu beachten und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, die für Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit erhoben werden. Beiden Parteien ist es untersagt, die im Rahmen des Vertrages erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten weiterzugeben, weiterzuveräußern, weiterzuverarbeiten oder zu anderen Zwecken als der Erfüllung seiner auftragsgemäßen Pflichten zu nutzen. DIEONLINEFABRIK stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten vor dem Zugriff Unbefugter geschützt sind und eingesetzte Mitarbeiter sowie Dritte auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet werden.

10. Zusammenarbeit mit Dritten

10.1 DIEONLINEFABRIK verpflichtet sich, sofern vom Kunden gewünscht, jeder Werbeagentur, die für den Kunden für die von dem Vertrag umfassten Bereiche tätig ist, Kenntnisse und Informationen weiterzuvermitteln, die ihr aus ihrer Zusammenarbeit mit dem Kunden zugänglich gemacht werden.

10.2 Sollten über DIEONLINEFABRIK Spezialagenturen zur Erbringung von Teilleistungen herangezogen werden, dann ist die Dauer der Leistungserbringung durch die Spezialagentur nicht an die Laufzeit des jeweiligen Einzelauftrages gekoppelt.

10.3 DIEONLINEFABRIK ist in der Wahl der technischen Mittel frei, die sie zur Erbringung der vereinbarten Leistungen einsetzt, soweit diese nicht vertraglich vereinbart wurden. Zu diesen technischen Mitteln gehören beispielsweise Infrastrukturen, Plattformen, Übertragungstechnologien und -protokolle sowie Benutzeroberflächen.

10.4 DIEONLINEFABRIK ist berechtigt, jederzeit Änderungen dieser technischen Mittel im Sinne von Ziffer 10.3 vorzunehmen, wenn hierdurch die vertraglichen Leistungspflichten von DIEONLINEFABRIK gegenüber dem Kunden nicht verändert werden. Führt die Änderung nach Satz 1 zu einer Änderung der vertraglichen Leistungspflichten von DIEONLINEFABRIK gegenüber dem Kunden, muss dies zuvor durch den Kunden schriftlich freigegeben werden.

11. Nebenpflichten

11.1 DIEONLINEFABRIK berücksichtigt bei ihren Planungsarbeiten und zur Sicherung ihrer Empfehlungen alle Informationsquellen, deren Nutzung für die Tätigkeit im Mediabereich branchenüblich ist, und legt diese auf Wunsch des Kunden zur Planungsbegründung vor.

11.2 Der Kunde stellt DIEONLINEFABRIK alle für die Erarbeitung der Mediastrategie notwendigen Informationen zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden ist DIEONLINEFABRIK verpflichtet, weitere Informationsquellen zu nutzen. Hierfür eventuell anfallende Kosten werden vom Kunden erstattet.

12. Laufzeit; Kündigung

12.1 Die Laufzeit bestimmt sich nach jeweiligen Einzelauftrag. Sofern dieser keine Bestimmungen über die Laufzeit beinhaltet, ist eine unbestimmte Laufzeit vereinbart und der Einzelauftrag kann von jeder Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

12.2 Verletzt eine der Parteien die vertraglich übernommenen Verpflichtungen und stellt sie das vertragswidrige Verhalten nach schriftlicher Mahnung binnen eines Monats nicht ein, so ist die andere Partei berechtigt, den betroffenen Einzelauftrag und soweit ihr eine gemeinsame Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist alle Einzelaufträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen oder sonstige Zahlungsunfähigkeit eines Vertragspartners) können beide Vertragspartner die Einzelaufträge jederzeit fristlos kündigen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen konkretisieren die durch die zwischen den Parteien abgestimmten Einzelaufträge sowie ggfls. etwaige weitere Einzelabsprachen, die den Vorgaben dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend vereinbart wurden. Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Regelungen eines Einzelauftrages oder einer Anlage gehen die Bestimmungen des Einzelauftrages vor. Eine Leistungsverpflichtung über die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen konkretisierten vertraglichen Verpflichtungen hinaus besteht nicht, es sei denn, die Parteien haben dies gesondert und schriftlich vereinbart. Bezüglich der Vereinbarungen des Mediaeinkaufs finden ausschließlich die Regelungen des Kaufrechtes des BGB gem. §§ 433 ff. BGB. Die Vorschriften des Auftragsrechts sind, soweit sie dispositiv sind (z.B. §§ 666, 667 BGB), ausgeschlossen.

13.2 Änderungen oder Ergänzungen eines Einzelauftrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

13.3 Sollte eine Bestimmung eines Einzelauftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollten diese eine Lücke aufweisen, berührt dies die Gültigkeit des jeweiligen Vertragsverhältnisses im Übrigen nicht. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.

13.4 Erfüllungsort ist Berlin. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit einem Einzelauftrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Berlin. Das Schiedsgericht besteht aus 3 Volljuristen. Das anwendbare materielle Recht ist das deutsche Recht. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist deutsch.